Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und Umlagen.
2. Beschlüsse zu Beitragsänderungen werden zum 1. Januar des Folgejahres wirksam in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
01 | Jugendliche unter 18 Jahren | EUR 40,- |
02 | Erwachsene über 18 Jahren | EUR 75,- |
03 | Auszubildende, Studierende |
EUR 40,- |
04 | Familienbeitrag 2x Ü18 + 1 Kind |
EUR 180,- |
05 | Familienbeitrag 2x Ü18 + 2 Kinder |
EUR 210,- |
Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Lastschriftverfahren zum 31.01 bzw. auf Wunsch in zwei Raten zum 31.01 und 30.06 des laufenden Geschäftsjahres. Dazu wird der einzuziehende Betrag auf ganze Euro gerundet. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03 jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Beitragskonto
Bank: Volksbank eG
SWIFT-BIC: GENODEF1WFV
IBAN: DE36 2709 2555 3008 4555 00
Verwendungszweck: „Zahlungsgrund“; Name, Vorname
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand, in erster Linie der Kassierer.
Im Säumnisfall wird das Mitglied nach dreimonatigem Ausbleiben des Beitrags gemahnt. Sollte nach 2 maliger schriftlicher Mahnung kein Zahlungseingang verbucht werden, ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.
1.
Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung –
im Falle sozialer Härten auch die Minderung der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.
2. Familien mit 2 erwachsenen Mitgliedern können beim Vorstand eine Beitragsminderung für ihre Kinder 1. Grades beantragen. Die Beitragsminderung beträgt dann für diese Kinder in Beitragsklasse 01 5,00€ p.A.
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.