Beitragsordnung des Schützenverein Hoiersdorf


§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.



§2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und Umlagen.

 

2. Beschlüsse zu Beitragsänderungen werden zum 1. Januar des Folgejahres wirksam in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.



§3 Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben

Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Jugendliche unter 18 Jahren EUR 40,-
02 Erwachsene über 18 Jahren EUR 75,-
03  Auszubildende, Studierende

EUR 40,-

04 Familienbeitrag 2x Ü18 + 1 Kind

EUR 180,-

05 Familienbeitrag 2x Ü18 + 2 Kinder

EUR 210,-



§4 Bankeinzug

Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Lastschriftverfahren zum 31.01 bzw. auf Wunsch in zwei Raten zum 31.01 und 30.06 des laufenden Geschäftsjahres. Dazu wird der einzuziehende Betrag auf ganze Euro gerundet. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.

Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03 jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

Beitragskonto

Bank: Volksbank eG

SWIFT-BIC: GENODEF1WFV

IBAN: DE36 2709 2555 3008 4555 00

Verwendungszweck: „Zahlungsgrund“; Name, Vorname

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

 

Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand, in erster Linie der Kassierer.



§5 Säumnis

Im Säumnisfall wird das Mitglied nach dreimonatigem Ausbleiben des Beitrags gemahnt. Sollte nach 2 maliger schriftlicher Mahnung kein Zahlungseingang verbucht werden, ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich. 



§6 Beitragsminderung

1.    Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung – im Falle sozialer Härten auch die Minderung der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.

 

2.    Familien mit 2 erwachsenen Mitgliedern können beim Vorstand eine Beitragsminderung für ihre Kinder 1. Grades beantragen. Die Beitragsminderung beträgt dann für diese Kinder in Beitragsklasse 01 5,00€ p.A.



§6 Spendenbescheinigung

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.


Kontakt

Fleitsmühlenweg

38364 Schöningen - Hoiersdorf

MAIL: SV_Hoiersdorf_1848@outlook.de

TEL: 0175 / 9443637

Postadresse:

Am Winkel 8a

38364 Schöningen

Übungszeiten

Jugendgruppe

FR.                              17:00 - 19:00

Damengruppe

immer in den geraden KWs

MI.                              ab 20:00

offen für Alle

FR.                              ab 19:30

SO.                             10:00 - 12:00